PEC ist Pflicht
Gesellschaften und Freiberuflern schreibt das Gesetz vor, sich eine zertifizierte E-Mail-Adresse zuzulegen. Neue Unternehmen müssen sofort ein PEC-Fach anmelden, vor dem 29. November 2008 gegründete Gesellschaften haben noch bis November 2011 Zeit, Freiberufler bis 29. November 2009. Die PEC-Adresse stellt eine Art „virtuellen Geschäftssitz“ des Unternehmens bzw. des Freiberuflers dar.
Wenn Sie ein ROL-PEC-Postfach bestellen wollen, dann wenden Sie sich an Ihre Raiffeisenkasse oder senden Sie eine E-Mail-Nachricht an Raiffeisen OnLine.

