Gesellschaften und Freiberufler

PEC ist Pflicht

Gesellschaften und Freiberuflern schreibt das Gesetz vor, sich eine zertifizierte E-Mail-Adresse zuzulegen. Neue Unternehmen müssen sofort ein PEC-Fach anmelden, vor dem 29. November 2008 gegründete Gesellschaften haben noch bis November 2011 Zeit, Freiberufler bis 29. November 2009. Die PEC-Adresse stellt eine Art „virtuellen Geschäftssitz“ des Unternehmens bzw. des Freiberuflers dar.

Wenn Sie ein ROL-PEC-Postfach bestellen wollen, dann wenden Sie sich an Ihre Raiffeisenkasse oder senden Sie eine E-Mail-Nachricht an Raiffeisen OnLine.

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Unser Partner

Seinen PEC-Dienst bietet Raiffeisen OnLine in Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationsdienstleister Aruba an.

Raiffeisen OnLine Gen. • Tel. 800 031 031 •  E-Mail: info(at)raiffeisen.net  • Web: www.raiffeisen.net • MwSt.-Nummer: IT-01669060210