PEC erleichtert den Umgang mit Behörden
Im Umgang mit Behörden haben PEC-Fach-Inhaber einen entscheidenden Vorteil: Sendungen, die üblicherweise per Einschreiben zu verschicken sind, können bequem vom Schreibtisch aus per E-Mail versendet werden. Voraussetzung ist, dass das Mail an die PEC-Adresse der öffentlichen Einrichtung geht. Die öffentliche Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, in ihrer Korrespondenz mit anderen Körperschaften und mit dem Bürger PEC einzusetzen. Von einer PEC-Adresse aus lassen sich also an Gemeinden, Landesämter, Finanzämter und alle anderen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung rechtsverbindlich Anträge, Dokumente u.a. versenden. Die PEC-Adressen aller Behörden sind in einem eigenen Verzeichnis im Internet veröffentlicht.
Wenn Sie ein ROL-PEC-Postfach bestellen wollen, dann wenden Sie sich an Ihre Raiffeisenkasse oder senden Sie eine E-Mail-Nachricht an Raiffeisen OnLine.

