Umgang mit Behörden

PEC erleichtert den Umgang mit Behörden

Im Umgang mit Behörden haben PEC-Fach-Inhaber einen entscheidenden Vorteil: Sendungen, die üblicherweise per Einschreiben zu verschicken sind, können bequem vom Schreibtisch aus per E-Mail versendet werden. Voraussetzung ist, dass das Mail an die PEC-Adresse der öffentlichen Einrichtung geht. Die öffentliche Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, in ihrer Korrespondenz mit anderen Körperschaften und mit dem Bürger PEC einzusetzen. Von einer PEC-Adresse aus lassen sich also an Gemeinden, Landesämter, Finanzämter und alle anderen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung rechtsverbindlich Anträge, Dokumente u.a. versenden. Die PEC-Adressen aller Behörden sind in einem eigenen Verzeichnis im Internet veröffentlicht.

Wenn Sie ein ROL-PEC-Postfach bestellen wollen, dann wenden Sie sich an Ihre Raiffeisenkasse oder senden Sie eine E-Mail-Nachricht an Raiffeisen OnLine.

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Unser Partner

Seinen PEC-Dienst bietet Raiffeisen OnLine in Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationsdienstleister Aruba an.

Raiffeisen OnLine Gen. • Tel. 800 031 031 •  E-Mail: info(at)raiffeisen.net  • Web: www.raiffeisen.net • MwSt.-Nummer: IT-01669060210